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Wenn der Tod plötzlich und unerwartet eintritt, weiß der geschockte
Tierbesitzer nicht immer, was mit dem toten Liebling nun geschehen soll.
Denken Sie frühzeitig darüber nach. Sprechen Sie darüber mit Ihrer
Familie und Ihrem Tierarzt, während Ihre Katze noch lebt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
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Sie können Ihre Katze Ihrem Tierarzt überlassen. Er wird sie dann zur Tierkörperbeseitigung
geben. Diese Möglichkeit dürfte allerdings nur von wenigen Tierhaltern gewünscht werden.
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Sie können Ihre Katze zu Hause begraben. Das ist aber nur auf dem eigenen Grundstück und unter
Auflagen möglich.
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Sie können Ihre Katze auf einem öffentlichen Tierfriedhof beisetzen lassen.
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Sie können einen Bestatter auswählen, der dann Ihre Katze bei Ihnen oder dem Tierarzt
abholt und zu einem Krematorium fährt. Sie haben dann die Möglichkeit,
die Asche Ihrer Katze in einer Urne Ihrer Wahl zurück zu bekommen. Oder
aber Sie lassen die Asche in einem Sammelgrab vom Krematorium beisetzen.
Auch Ihr Tierarzt kann auf Wunsch alles dafür Erforderliche in die Wege
leiten.
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Sie können Ihre Katze selbst zu einem Tierkrematorium bringen (nur nach
Terminabsprache). In Deutschland gibt es aufgrund der strengen
gesetzlichen Regelungen bisher nur wenige Krematorien:
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Kleintierkrematorium Avalon, 26340 Zetel,
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Tierkrematorium im Grünenthal, 41363 Jüchen
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Tierkrematorium Nordrhein, 46485 Wesel,
- Kleintierkrematorium
"Im Rosengarten", 49635 Badbergen,
- Tierkrematorium Attiba,
64293 Darmstadt,
- Tierkrematorium Attiba,
71686 Remseck-Aldingen,
- Tierkrematorium
Tiertrauer, 81829 München,
- Tierkrematorium Acrema, 88453 Erolzheim
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ANUBIS-Tierkrematorium, 91207 Lauf/Pegnitz |
Wenn Sie noch unsicher sind oder sich erst über die Kosten informieren möchten, fragen
Sie Ihren Tierarzt. Die meisten Praxen und Kliniken arbeiten fest mit
Bestattern zusammen, so dass man Sie sicher beraten kann. Auch die
Krematorien selbst geben gerne Auskunft zu den entstehenden Kosten und
sind für Ihre Fragen offen.
Wenn Sie zu den einzelnen Möglichkeiten noch weitere Informationen
wünschen empfehle ich folgenden
Link.
Ist Ihr Tier an einer zu Lebzeiten nicht zu diagnostizierenden
Erkrankung gestorben, ist es möglich, es nachträglich zur Autopsie und
damit zur Klärung der Todesursache frei zu geben.
Ihre Entscheidung kann von verschiedenen Aspekten abhängen wie Kosten, Verordnungen oder
Platzmangel, aber wie immer Sie sich auch entscheiden mögen, stellen Sie
sicher, dass das Entscheidung für alle Familienmitglieder annehmbar ist.
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